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   OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19   

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OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19 (https://dejure.org/2020,33068)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2020 - 3 U 188/19 (https://dejure.org/2020,33068)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2020 - 3 U 188/19 (https://dejure.org/2020,33068)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19
    Der Kläger benennt sodann unter der Überschrift "Bezeichnung und Rechtfertigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel, § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO" veröffentlichte Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18), die die Ausführungen des Landgerichts Ravensburg "ad absurdum" geführt hätte und führt sodann, ohne auf die konkrete Sachverhaltskonstellation oder Argumentation des OLG Koblenz näher einzugehen, aus: "Der Kläger macht sich die Ausführungen des Oberlandesgerichts Koblenz zu eigen.
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14, Rn 7 (zitiert nach juris), m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 13 U 670/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers im Rahmen des sog.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19
    Hinsichtlich der klägerseits genannten Haftungsgrundlage gegen die Beklagte zu 2), § 826 BGB, ist festzustellen, dass diese die begehrte Rechtsfolge, namentlich auf das positive Interesse gerichtete Ansprüche durch Zahlung eines Schadensersatzes, nicht trägt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2019 - 13 U 670/19; Palandt, BGB Kommentar, 79. Aufl. 2020, § 826, Rn. 15, wonach bei sittenwidriger Herbeiführung eines Vertragsabschlusses grundsätzlich nur das negative Interesse ersetzt wird, also lediglich die faktische Rückgängigmachung des Vertrages als Schadensersatz in Betracht kommt).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 3 U 188/19
    Die vorgenommene Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag und die Klageschrift ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Berufungsbegründung unzureichend (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - XII ZB 414/17, Rn. 11 (zitiert nach juris), m.w.N.).
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